Bruckmann Automations- und Anlagentechnik GmbH
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Sicherheitstechnische Abnahmen nach DGUV Vorschrift 3

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz durch Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmittel.

Im Mai 2014 wurden grundlegende Änderungen im Bereich der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift "BGV A3" wurde ersetzt in die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3). Ebenso wurde die Unfallverhütungsvorschrift "GUV-V A3" umgesetzt in die "DGUV Vorschrift 4". Diese Vorschriften regeln seitdem die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Die Prüfung der elektrische Anlagen und Betriebsmittel die dem Betreiber durch die 

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV) 
  • Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131) 
  • Arbeitsschutzgesetze (§ 5 und § 6 ArbSchG) 
  •  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) und DGUV Vorschrift 3 ( ehemals BGV A3)) 

auferlegt sind, sind für jeden Unternehmer bindend.

Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine Überprüfung durchführen zu lassen und müssen im Schadensfall diese Überprüfung nachweisen. Mit der Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden somit gefährliche Betriebszustände oder Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, alle 4 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel  sind nach DGUV Vorschrift 3 alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einer Überprüfung zu unterziehen. Hierzu gehören z.B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen.

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Vorschriften und Prüfungen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und beraten Sie ausführlich zu den genannten Themen.

 

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